Produkte zum Begriff Kündigungsschutz:
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Basteln Sie dieses Jahr Ihren Adventskalender doch selbst! Das ist kinderleicht mit dem Adventskalender von folia und viel persönlicher als ein gekaufter Adventskalender. Der attraktive Kalender Hygge Dorf ist nicht nur eine tolle Dekoration in der Adventszeit, sondern Sie haben auch 24 kleine im Gepäck, die Sie individuell befüllen können. So wird die Adventszeit zur schönsten Jahreszeit und leuchtende Kinderaugen sind garantiert! So macht Basteln Spaß! Sie brauchen kein Bastelprofi zu sein, denn alles, was Sie brauchen, befindet sich in dem folia Adventskalender: 24 Papphäuschen in verschiedenen Größen und Formen; 24 Anhänger; Textilband rot. Dieser individuelle Adventskalender bereitet nicht nur dem Beschenkten Freude, sondern auch dem Kreativen selbst! Bestellen Sie dafür den Adventskalender Hygge Dorf, der von folia in Deutschland hergestellt wird, gleich hier in unserem Online-Shop.
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Müller Teelichthalter Seiffener Dorf groß natur - Maße: 40 x 16 x 16 cm (L x B x H) - hergestellt aus hochwertigen Naturhölzern - das Seiffener Dorf ist ein beliebtes Motiv der erzgebirgischen Volkskunst - die barocke Bergkirche auf der kleinen Anhöhe ist das Wahrzeichens des Kurortes Seiffen, rechts und links von der Kirche stehen das alte Rathaus und das Schulgebäude - die Spanbäume werden aus einheimischer Linde gestochen Sie erhalten hier ausschließlich Markenartikel von Müller Kleinkunst aus dem Erzgebirge. Wir sind Mitglied im Fachhandelsring Erzgebirgische Volkskunst.
Preis: 134.00 € | Versand*: 7.95 €
Ähnliche Suchbegriffe für Kündigungsschutz:
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Haben minijobber Kündigungsschutz?
Haben Minijobber Kündigungsschutz? Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie reguläre Arbeitnehmer, wenn es um Kündigungsschutz geht. Das bedeutet, dass auch Minijobber vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt sind. Allerdings gelten für Minijobber oft besondere Regelungen, je nachdem, wie lange sie schon in dem Betrieb beschäftigt sind und wie viele Stunden sie pro Woche arbeiten. Es ist daher ratsam, sich über die genauen Kündigungsschutzbestimmungen für Minijobber zu informieren, um im Falle einer Kündigung seine Rechte zu kennen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
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Wer hat einen Kündigungsschutz?
In Deutschland haben Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieser Schutz gilt für Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt sind und bereits länger als sechs Monate im Unternehmen arbeiten. Der Kündigungsschutz soll die Arbeitnehmer vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen schützen und ihre Arbeitsplätze sichern. Bei einer Kündigung müssen bestimmte gesetzliche Kündigungsgründe vorliegen, wie beispielsweise betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe. Werden diese Gründe nicht eingehalten, kann die Kündigung unwirksam sein und der Arbeitnehmer kann gegebenenfalls Kündigungsschutzklage einreichen.
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Hat ein Prokurist Kündigungsschutz?
Ein Prokurist ist ein leitender Angestellter eines Unternehmens und hat daher in der Regel keinen gesetzlichen Kündigungsschutz wie normale Arbeitnehmer. Allerdings kann im Arbeitsvertrag oder im Prokura-Vertrag individuell vereinbart werden, ob und unter welchen Bedingungen ein Kündigungsschutz besteht. Es ist daher wichtig, die vertraglichen Regelungen genau zu prüfen. Falls kein spezieller Kündigungsschutz vereinbart wurde, gilt für Prokuristen das allgemeine Kündigungsrecht gemäß § 626 BGB.
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Haben Betriebsratsmitglieder besonderen Kündigungsschutz?
Ja, Betriebsratsmitglieder haben besonderen Kündigungsschutz gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Eine Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. Zudem kann eine Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur aus bestimmten Gründen erfolgen, die in der Regel nichts mit der Betriebsratstätigkeit zu tun haben dürfen. Verstöße gegen den Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern können zu rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen.
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Wann besteht kein Kündigungsschutz?
Wann besteht kein Kündigungsschutz? Kündigungsschutz besteht in der Regel nicht, wenn ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit ist, da in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beendet werden kann. Auch bei befristeten Arbeitsverträgen endet der Kündigungsschutz mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Zudem besteht kein Kündigungsschutz, wenn ein Arbeitnehmer grob gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, beispielsweise durch Diebstahl oder wiederholte Arbeitsverweigerung. In Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern kann es zudem vorkommen, dass der Kündigungsschutz eingeschränkt ist.
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Welchen Kündigungsschutz haben Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz gemäß dem Sozialgesetzbuch IX. Dieser Schutz gilt, wenn die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Kündigung bereits festgestellt wurde. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes aussprechen. Zudem gelten für Schwerbehinderte besondere Regelungen im Hinblick auf die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Darüber hinaus haben Schwerbehinderte auch Anspruch auf einen besonderen Urlaubsanspruch sowie auf zusätzliche freie Tage für ärztliche Behandlungen.
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Habe ich einen besonderen Kündigungsschutz?
Ob Sie einen besonderen Kündigungsschutz haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Beschäftigungsverhältnis. In Deutschland gibt es bestimmte Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, wie beispielsweise Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder. Es ist daher ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
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Welchen besonderen Kündigungsschutz haben Betriebsräte?
Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz gemäß § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieser besondere Schutz soll sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder nicht aufgrund ihrer Tätigkeit im Betriebsrat benachteiligt oder gekündigt werden. Eine Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bedarf daher der Zustimmung des Betriebsrats oder der Genehmigung des Arbeitsgerichts. Zudem ist eine Kündigung während der Amtszeit und bis ein Jahr nach Beendigung des Mandats nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Dieser besondere Kündigungsschutz soll die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Betriebsräte gewährleisten.
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Wer hat einen besonderen Kündigungsschutz?
Menschen mit besonderem Kündigungsschutz sind beispielsweise Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder. Sie genießen einen erweiterten Kündigungsschutz, um sie vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass diese Personengruppen nicht benachteiligt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen strenge gesetzliche Vorgaben einhalten, um eine Kündigung rechtlich wirksam durchzuführen. Wer hat einen besonderen Kündigungsschutz?
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Was ist der allgemeine Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz bezieht sich auf gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen sollen. In Deutschland ist der allgemeine Kündigungsschutz im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verankert. Dieses Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wirksam ist und in welchen Fällen sie unwirksam ist. Arbeitnehmer haben in der Regel einen Kündigungsschutz, wenn sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat. Der allgemeine Kündigungsschutz soll die Arbeitnehmer vor willkürlichen oder diskriminierenden Kündigungen schützen und ihre Arbeitsplätze sichern.
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Was bedeutet Kündigungsschutz bei Gleichstellung?
Kündigungsschutz bei Gleichstellung bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden dürfen, wenn es um Kündigungen geht. Das bedeutet, dass Frauen und Männer gleich behandelt werden müssen, wenn es um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geht. Der Kündigungsschutz bei Gleichstellung soll sicherstellen, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Kündigungen vermieden wird und die Chancengleichheit am Arbeitsplatz gewährleistet wird. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie bei Kündigungen die Grundsätze der Gleichstellung beachten und keine geschlechtsbezogenen Benachteiligungen vorliegen.
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Haben Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz?
Haben Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz?
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